Dienstag, 17 November 2015 09:58

ECHA setzt Forderung des European Ombudsmann um Empfehlung

Um sicherzustellen, dass Tierversuche wie vorgeschrieben erst als letzte Alternative in Betracht gezogen werden, führt die Europäische Chemikalienagentur bei Registranten eine Befragung durch und will die Ergebnisse als Entscheidungshilfe veröffentlichen.

Die Maßnahme ist eine Folge der kürzlich getroffenen Entscheidung des Europäischen Ombudsmann zur Rolle der ECHA bei der Bewertung von Zulassungsanträgen. Grundsätzlich hat ein Registrant zu zeigen, ob die Sicherstellung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bei Herstellung der beantragten Chemikalie auch ohne den Versuch an Wirbeltieren beurteilt werden kann. Dies wurde bislang nicht ausreichend von der ECHA eingefordert.

Nach einer Beschwerde durch die European Coalition to End Animal Experiments (ECEAE) beim Europäischen Ombudsmann hat letzterer entschieden, dass die ECHA dafür Sorge zu tragen hat, das unnötige Tierversuche für die Sicherheitsbewertung von Chemikalien vermieden werden. Dafür habe die ECHA jegliche relevanten Informationen betreffend Alternativen zum Tierversuch für die zu registrierenden Substanzen den Antragstellern zur Verfügung zu stellen.

Die ECHA hat daraufhin versprochen, in einem mehrere Stufen umfassenden Plan zunächst die Registranten zu befragen, ob er vor seinem Tierversuchsvorhaben bereits Alternativen zu diesen Tierversuchen in Betracht gezogen hat. In einem Folgeschritt sollen die Ergebnisse der Befragung für zukünftige Registranten und Dritte zusammen mit den Testproposals auf der Beratungslattform der ECHA veröffentlicht werden. Registranten können diese Informationen dann ggf. in Betracht ziehen, um die Anforderungen nach REACh zu erfüllen. Dritte können diese Informationen bei der Entscheidung nutzen, ob sie relevante Informationen über die Substanz aus Tests mit tierversuchsfreien Methoden einreichen. Zudem ist die ECHA mit den Mitgliedsstaaten und den Stakeholdern in Beratung gegangen, um weitere praktische Schritte zu erörtern.

Falls weitere Maßnahmen notwendig sein sollten, will der Ombudsmann die Umsetzung seiner Forderungen nach sechs Monaten beurteilen.

Quelle:
http://echa.europa.eu/view-article/-/journal_content/title/echa-asks-registrants-to-show-how-they-considered-alternative-methods-before-consulting-on-testing-proposals
http://www.ombudsman.europa.eu/cases/decision.faces/en/60909/html.bookmark