In ihrer aktuellen Pressemitteilung rügt die European Coalition to End Animal Experiments (ECEAE), ein Zusammenschluss europäischer Tierschutz- bzw. Tierrechtsorganisationen, eine Stellungnahme der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Schnittstelle zwischen Tierversuchen, der Verkaufsverbotsregulierung von an Tieren getesteter Kosmetik in Europa und der Europäischen Chemikalienrichtlinie (REACh).

Die Stellungnahme, die in Kooperation mit der Europäischen Kommission entstanden ist, schränkt die Reichweite des seit dem 11.3.13 geltenden Verkaufsverbots (wirksam seit 11.6 13) von an Tieren getesteter Kosmetik auf Tests ein, die ausschließlich der Konsumentensicherheit von kosmetischen Inhaltsstoffen dienen. Das Verkaufsverbot sei demnach nicht anwendbar auf Tests, die aufgrund von Arbeitssicherheits- und Umwelttoxikologischen Endpunkten durchgeführt werden sollen. Ebenso soll demnach das Verkaufsverbot bei Konsumentensicherheitstests nicht greifen, wenn die Testsubstanz auch anderweitig als zu rein Kosmetikzwecken produziert wird.

Das, so stellt die Coalition fest, würde bedeuten, dass das Verkaufsverbot praktisch gar nicht zur Anwendung kommt, was vom Gesetzgeber nicht gewollt sein kann. Die Coalition argumentiert, dass die Arbeitssicherheit praktisch mit der Konsumentensicherheit gleichgesetzt werden kann (was faktisch stimmt, da Kosmetik immer wieder angewandt wird (repeated dose) und auch der Verbraucher wie der Arbeiter bei der Herstellung sowohl z.B. inhalativ, als auch dermal exponiert ist). Sie befürchten, dass die Hersteller diese "Ausnahmen" als Schlupfloch verwenden, um das Verkaufsverbot zu umgehen.

Die Coalition beabsichtigt, den Fall bei nächster Gelegenheit vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

Quelle:
www.ECEAE.org
Stellungnahme der ECHA:
http://www.echa.europa.eu/