Das britische Innenministerium hat ein Verkaufsverbot für an Tieren getestete Haushaltsprodukte ab dem Oktober 2015 verfügt. Dem Beschluss waren eingehende Beratungen über die Auswirkungen für Industrie und Wirtschaft vorausgegangen.


Das Verkaufsverbot gilt für Produkte, die von Privatpersonen zu Zwecken der Nutzung im Hause oder Garten gekauft werden und umfasst Reinigungsprodukte, Polituren, Seifen, Farb- und Dekorationsmaterialien, Waschmittel, Klebemittel und Lufterfrischer. Nicht vom Verkaufsverbot erfasst sind Pestizide, medizinische Produkte, Verpackungen bzw. Lieferverpackungen oder Produkte, die von Fachleuten genutzt bzw. im industriellen Zusammenhang genutzt werden sollen.

Wenn Inhaltsstoffe zwar durch andere Vorschriften geregelt werden, jedoch zu mehr als 50 Prozent für Haushaltsprodukte genutzt werden, soll das Verkaufsverbot ebenfalls gelten.

Das Verkaufsverbot war bereits am 12. März von Staatsministerin Lynne Featherstone bekanntgegeben worden. Tierversuchsvorhaben zum Test von Chemikalien für Haushaltsprodukte, die bereits geplant sind und nicht durch andere Vorschriften vorgesehen sind, brauchen ein spezielles Proposal, um eine Zulassung zu erhalten.

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