Der Schutz von Versuchstieren durch das Tierschutzgesetz müsse dem TVT-Arbeitskreis „Tiere im Versuch“ zufolge ohne Einschränkungen erhalten bleiben und dürfe nicht durch eine gesetzliche Sonderstellung relativiert oder gar verschlechtert werden – besonders nicht im Hinblick auf das Staatsziel Tierschutz, das im Grundgesetz verankert ist.
Quelle:
https://www.vetline.de/tierversuchsgesetz-innovation-auf-kosten-des-tierschutzes?utm_source=Newsletter&utm_medium=email&utm_content=Tierversuchsgesetz:+Innovation+auf+Kosten+des+Tierschutzes?&utm_campaign=NL_VET_2026-04-24
Dr. rer. nat.
Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Rheinland-Pfalz e.V.