Während die meisten wissen, dass Millionen an Tieren für die Testung von Arzneimitteln leiden und sterben müssen, ist vielen nicht bewusst, dass das auch für die Prüfung von Haushaltsprodukten gilt. Dabei gehören Waschmittel und Tenside zu den am häufigsten verwendeten chemischen Produkten im täglichen Leben.
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Tiertests für Waschmittel in Deutschland seit 1987 nicht erlaubt
Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet schon seit Januar 1987 Tierversuche zur Entwicklung von Waschmitteln, sie sind nach § 7a Absatz 4 nach geltender Fassung grundsätzlich verboten. Der Begriff „Waschmittel“ beinhaltet weitaus mehr als Stoffe, Gemische oder Produkterzeugnisse zum Wäschewaschen. Vielmehr handelt es sich um eine breite Produktpalette, die im Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (§ 2 WRMG) sowie in der EU-Detergenzienverordnung (Nr. 648/2004) genau definiert ist. (Detergens ein Stoff oder eine Zubereitung, welcher/welche Seifen und/oder andere Tenside enthält und für Wasch- und Reinigungsprozesse bestimmt ist. Dazu gehören u.a. auch Wäscheweichspüler oder z.B. Haushaltsallzweckreiniger.) Der Unterschied zwischen Waschmitteln und Haushaltsprodukten liegt lediglich im Anwendungsbereich: Während Waschmittel speziell für Textilien entwickelt wurden, reinigen Haushaltsprodukte feste Oberflächen wie Böden, Arbeitsplatten oder sanitäre Anlage. Die Chemikalienrechtslage ist jedoch auf beide anzuwenden.
Die alte EU-Detergenzienordnung besagte bereits, dass bei Erbeten weiterer Informationen zu Metaboliten abgestufte Teststrategien angewandt werden sollten, um eine möglichst weitgehende Verwendung von In-vitro-Tests und anderen Prüfverfahren ohne Tierversuche zu gewährleisten. Zusätzliche Studien … sollten nur verlangt werden, soweit die betreffenden Informationen notwendig und angemessen sind.
Neuregulierungen von Detergenzien, Tensiden und WPR-Produkten (Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel) verabschiedet
In der neuen Verordnung heißt es nun, dass Detergenzien und Tenside, die Gegenstand von Tierversuchen waren, nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, jedoch ist die Verwendung historischer Daten zulässig. Die alte Verordnung wird aufgehoben. Nach den überarbeiteten Vorschriften dürfen nur wissenschaftlich validierte tierversuchsfreie Methoden zur Bewertung der Sicherheit von Waschmitteln für die menschliche Gesundheit und die Umwelt verwendet werden.
Tierversuche aufgrund rechtlicher Schlupflöcher
Erika Martinelli, Projektbeauftragte für Chemikalienstrategie bei der EUROGROUP for Animals, schränkt ein, dass es wie im Bereich der Kosmetika jedoch strukturelle Überschneidungen mit der REACH-Verordnung gibt, denn Waschmittelbestandteile als chemische Stoffe müssten trotzdem die REACH-Registrierungsanforderungen erfüllen. Demnach könnten sich rechtliche Schlupflöcher auftun, auf deren Grundlage Tierversuche gefordert werden. Zudem, so Martinelli, fallen nicht alle Reinigungsprodukte unter die Detergenzienverordnung: Einige Produkte sind als Biozide eingestuft und fallen daher in den Anwendungsbereich der Biozid-Verordnung (BPR) - Und hier können Tierversuche notwendig sein.
Das Verbot von Tierversuchen für Waschmittel ist lediglich ein Etappenerfolg. Dieser sollte eher Teil einer Gesamtstrategie zur schrittweisen Abschaffung der Tierversuche in allen Bereichen der Chemikaliensicherheit sein. Die derzeitige EU-Chemikaliengesetzgebung wie REACH stützt sich nach wie vor stark auf Tierversuche, was die dringende Notwendigkeit einer Modernisierung der Vorschriften und eines Fahrplans für die schrittweise Abschaffung von Tierversuchen in der Chemikaliensicherheit unterstreicht.
Quelle und weitere Informationen:
https://www.eurogroupforanimals.org/news/eu-takes-big-step-end-animal-tests-everyday-cleaning-products
https://www.tierrechte.de/2018/02/21/tierversuche-fuer-haushaltsprodukte/
Hirt/Maisack/Moritz (2007). Tierschutzgesetz, Kommentar 2. Auflage.
Begründung des Rates: Standpunkt (EU) Nr. 16/2025 des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Detergenzien und Tenside und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52025AG0016%2802%29&qid=1770824139332
https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20260120IPR32516/detergents-meps-revise-rules-to-improve-environmental-and-health-protection
Dr. rer. nat.
Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Rheinland-Pfalz e.V.