Mittwoch, 11 November 2020 15:44

Tierversuche für Kosmetik: Hersteller erklären, Tierversuche abzulehnen Empfehlung

Führende kosmetikhersteller haben sich mit einer Erklärung gegen Tierversuche in der Kosmetik ausgesprochen. Das war notwendig, denn ein Sonnencremehersteller war vom europäischen Berufungsgericht zur Durchführung von Tierversuchen verpflichtet worden.


Die seit Jahrzehnten auf dem Gebiet der tierversuchsfreien aktiven Unternehmen Avon, L'Oréal, P&G, Unilever und Lush haben zusammen mit der Humane Society International (HSI) eine gemeinsame Erklärung abgegeben, dass es für bestimmte kosmetische Inhaltsstoffe keine Tierversuche geben wird.

Die europäische Chemikalienagentur ECHA hatte den Hersteller von Sonnenschutzmittel, Symrise, aufgefordert, für zwei Stoffe, der als der als UV-Filter in Sonnenschutzmitteln Verwendung findet, Tierversuche durchzuführen. Begründet wurde dies mit Arbeitnehmerschutz. Die Beschwerdekammer ist bei ihrer Berufungsablehnung der Auffassung der ECHA gefolgt, dass REACH-Registranten nicht automatisch unter die Ausnahmeregelungen für Tierversuche fallen, nur weil ihr Stoff als Bestandteil ausschließlich in Kosmetika verwendet wird.

Tierrechts- und Tierschutzorganisationen zusammen mit zahlreichen Herstellern kosmetischer Produkte widersprechen dem entschieden. Sie befürchten, dass das Urteil den Zweck des seit März 2013 in Kraft getretenen Vermarktungsverbots von an Tieren getesteter Kosmetik eklatant untergrabe und den Registranten sowie ECHA effektiv erlaube, die Versuchs- und Vermarktungsverbote der Kosmetikverordnung zu ignorieren (1).

Arbeitsschutzargument nur vorgeschoben, um die Datenbank zu füllen?

In der veröffentlichten Erklärung warfen die Unternehmen der ECHA nun vor, das Tierversuchsverbot der EU zu untergraben. In Wirklichkeit, so wird vermutet, sollen diese Datenanforderungen sicherstellen, dass die ECHA über einen administrativ vollständigen Datensatz für die Gefahreneinstufung und Kennzeichnung verfügen kann, unabhängig davon, ob tatsächlich zusätzliche Daten zur Gewährleistung des Arbeitnehmerschutzes erforderlich sind.

(1) https://cosmeticsbusiness.com/news/article_page/Beauty_brands_accuse_ECHA_of_undermining_testing_ban_on_animals_in_public_statement/171395
(2) https://www.eurogroupforanimals.org/news/cosmetics-ingredients-not-automatically-exempted-animal-testing-echas-board-appeal-finds