Für Großunternehmen ist diese steuerliche Förderung weniger attraktiv, da die förderfähigen Ausgaben mit zwei Millionen Euro gedecktelt sind. Die Förderhöchstsumme beträgt zudem maximal 500.000 Euro.
Für Andreas Barner, Präsident des Stifterverbandes, ist die Entscheidung des Bundeskabinett trotzdem ein bedeutendes, positives Signal für den Innovationsstandort Deutschland. Es würden mit der Förderung die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen, um das Forschungspotenzial von kleinen und mittelständischen Unternehmen auszuschöpfen und auszubauen, heiß es in einer heutigen Presseerklärung dazu.
Im Gegensatz zum Stifterverband sieht die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. den Mittelstand dagegen benachteiligt und kritisiert den fehlenden Auftragskostenansatz im Gesetzentwurf. Der Mittelstand hat häufig gar keine eigene Forschungsabteilung. Damit könnten Unternehmen ohne eigenes Forschungspersonal, insbesondere der Mittelstand, gar nicht nicht profitieren, da sie in ihrer Rolle als Auftraggeber von Forschungsaufträgen nicht anspruchsberechtigt sind und die meisten ihrer Forschungspartner – Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen – von der Förderung ausgenommen sind.
Quelle:
https://idw-online.de/de/news716170
https://idw-online.de/de/news716357