Montag, 11 März 2013 07:08

Letzte Stufe der 7. Änderung der Kosmetik-Verordnung in Kraft

Heute trat die letzte Stufe der 7. Änderung der Kosmetik-Richtlinie in Kraft. Damit ist ein Verkauf und ein Import sowohl an Kosmetik als auch an deren Inhalts- und Zusatzstoffen, die an Tierversuchen getestet worden sind, nicht mehr zulässig.


In der Pressemitteilung der Europäischen Kommission erklärte der für Gesundheit und Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissar, Tonio Borg: „Das heutige Inkrafttreten des vollständigen Vermarktungsverbots ist ein wichtiges Signal für den Stellenwert, den Europa dem Tierschutz beimisst. Die Kommission engagiert sich dafür, die Entwicklung alternativer Testverfahren weiterhin zu unterstützen und Drittländer aufzufordern, sich unserer europäischen Vorgehensweise anzuschließen. Dies ist eine große Chance für Europa, ein Beispiel für verantwortungsvolle Innovation im Bereich der Kosmetika zu geben, ohne die Verbraucher
sicherheit zu gefährden.“

Bereits 1993 letzte die 6. Änderung der Kosmetikverordnung ein Vermarktungsverbot von an Tieren getesteter Fertigkosmetik fest. Es sollte 1998 in Kraft treten, jedoch nur, wenn ausreichend Ersatzverfahren zu Tierversuchen vorhanden seien. Es wurde zweimal verschoben. 2003 trat dann die 7. Änderung der Kosmetikverordnung in Kraft, die ein Verkaufsverbot von Fertigkosmetik, von Rohstoffen und Einzelbestandteilen ab September 2004 vorsah. 2009 trat ein Verkaufsverbot für Inhaltsstoffe in Kraft, allerdings gab es bis jetzt Ausnahmen: Der Verkaufsstopp galt nicht für Produkte, die auf besonders komplizierte Nebenwirkungen getestet wurden, z. B., ob Mittel bei längerer Anwendung schädlich wirkt, die Fortpflanzung beeinträchtigt oder die Haut empfindlicher machen kann. Diese Frist für die Ausnahmen ist nun abgelaufen.

Für Substanzen, die auch in anderen Bereichen wie z. B. der Industrie eingesetzt werden, gilt die Testung nach dem Chemikalienrecht, welches Tierversuche sogar vorschreibt.

Quelle: http://www.fnp.de/