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Donnerstag, 26 Juli 2018 10:52

EU: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland Empfehlung

Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen offener Fragen zur Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie eingeleitet.

Die Fraktion bündnis 90/Die Grünen hatten 2016 ein Gutachten erstellen lassen, wie fehlerhaft die Umsetzung der europäischen Tierversuchsrichtlinie in deutsches Recht ist. Insgesamt wurden 18 Fehler gefunden. Die wichtigsten Punkte sind:

1. Sehr schwere Tierversuche (also solche, die mit langanhaltenden starken Schmerzen, schweren Leiden oder Ängsten verbunden sind) sollen der EU-Richtlinie zufolge nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Diese Beschränkung wurde durch Deutschland nicht umgesetzt.

2. Ein Teil der Kontrollen bei Tierversuchen soll unangekündigt stattfinden. Diese Vorgabe wurde gar nicht umgesetzt.

3. Tierversuche in der Ausbildung müssen laut Richtlinie der Genehmigungspflicht unterliegen. Stattdessen müssen sie nach deutschem Recht lediglich angezeigt werden, so dass Hochschulen Tierversuche durchführen, zu denen es bereits tierversuchsfreie Verfahren als Alternative gibt.

Hier geht es zum Gutachten:
https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/themen_az/tierschutz/PDF/Gutachten_Umsetzung_Tierversuche.pdf


Weitere Informationen:
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-4486_en.htm
https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressemitteilungen/2018/juli/die-groko-ist-der-alptraum-aller-tiere.html
https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_texte/EU-Versuchstierrichtlinie.html