Ausgezeichnet werden können
• die Ergebnisse von wissenschaftlichen Forschungen, die sich mit der Entwicklung und Validierung von Methoden beschäftigen, welche Tierversuche ersetzen oder reduzieren;
• Forschungen, deren Ergebnisse geeignet sind Schmerzen, Leiden oder Schäden von Versuchstieren zu mindern oder deren Haltung zu verbessern.
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie einzelne Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dieser Einrichtungen.
Weitere Informationen bzw. der Ausschreibungstext sind hier zu finden:
http://www.hamburg.de/tierschutz-tiergesundheit/6054484/forschungspreis-tierschutz/