Darin ist auf Seite 4 berücksichtigt, dass bei zu erwartenen schweren Schmerzen, Leiden oder Ängsten, die voraussichtlich lange anhalten undf nicht gelindert werden können, grundsätzlich unzulässig sind. Sofern das Versuchsziel nicht auf andere, weniger belastende Weise erreicht werden könne, müsse in diesen Fällen auf den Erkenntnisgewinn aus ethischen Gründen verzichtet
werden.
Quelle:
http://www.ruhrnachrichten.de/Nachrichten/Uni-Muenster-formuliert-ethisches-Leitbild-fuer-Tierversuche-1221370.html
https://www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/ab_uni/ab2017/ausgabe27/beitrag02.pdf