Hohe Priorität hat die Entwicklung von Ersatzverfahren auf Forschungsgebieten, in denen besonders viele Tiere verwendet werden oder die Belastung der Tiere stark ist.
Die neuen Ansätze sollen im Förderzeitraum soweit entwickelt werden, dass eine weiterführende um umfangreichere Förderung durch größere Förderprogramme möglich ist. Der Förderzeitraum beträgt ein bis drei Jahre.
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Forschungs- und Entwicklungskapazität.
Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2017.
Quelle und weitere Informationen:
http://www.bfr.bund.de/de/ausschreibungen_von_forschungsvorhaben-415.html