Im nun verabschiedeten Hochschulgesetz ist als Aufgabe der Hochschulen in einem neuen Passus explizit die Förderung der Entwicklung von Methoden, die die Verwendung von lebenden oder eigens hierfür getöteten Tieren verringern oder ganz ersetzen können, festgeschrieben. Zudem ist es Studierenden auf begründeten Antrag möglich, ihre Prüfungsleistungen tierverbrauchsfrei zu absolvieren.
Ob die Studienleistungen dann ggfs. bei einem Wechsel an eine andere Uni in einem anderen Bundesland anerkannt wird, ist bislang nicht bekannt. Deshalb ist es wichtig, solche Passagen auch in anderen Hochschulgesetzen zu verankern.
Hochschulgesetz Saarland:
http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/HSchulG_SL.htm#HSchulG_SL_rahmen
Quelle:
http://www.openpr.de/news/935847/Vorbildlich-Saarlaendisches-Hochschulgesetz-verankert-Studium-ohne-Tierverbrauch.html