Donnerstag, 26 Januar 2017 10:11

Saarländisches Hochschulgesetz verankert Studium ohne Tierverbrauch Empfehlung

Im neuen saarländischen Hochschulgesetz gibt es jetzt die Möglichkeit eines tierversuchsfreien Studiums, allerdings muss dies der Student beantragen. Die saarländischen Hochschulen wollen sich zudem bei der Förderung der Entwicklung tierversuchsfreier Methoden engagieren.

Im nun verabschiedeten Hochschulgesetz ist als Aufgabe der Hochschulen in einem neuen Passus explizit die Förderung der Entwicklung von Methoden, die die Verwendung von lebenden oder eigens hierfür getöteten Tieren verringern oder ganz ersetzen können, festgeschrieben. Zudem ist es Studierenden auf begründeten Antrag möglich, ihre Prüfungsleistungen tierverbrauchsfrei zu absolvieren.

Ob die Studienleistungen dann ggfs. bei einem Wechsel an eine andere Uni in einem anderen Bundesland anerkannt wird, ist bislang nicht bekannt. Deshalb ist es wichtig, solche Passagen auch in anderen Hochschulgesetzen zu verankern.

Hochschulgesetz Saarland:
http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sl.juris.de/sl/gesamt/HSchulG_SL.htm#HSchulG_SL_rahmen

Quelle:
http://www.openpr.de/news/935847/Vorbildlich-Saarlaendisches-Hochschulgesetz-verankert-Studium-ohne-Tierverbrauch.html