Drei vorläufige Revisionsregelungen des Cosmetic Hygiene Control Act würde verbieten, kosmetische Produkte oder deren Inhaltsstoffe, die an Tieren getestet worden sind, herzustellen, zu importieren oder zu verkaufen. Jedoch sind zwei Ausnahmen vom Herstellungs- und Vermarktungsverbot in Art. 23-2 vorgesehen:
- wo ein Inhaltsstoff bereits auf dem Markt weit verbreitet ist, er jedoch nicht durch eine Alternative ersetzt werden kann, oder
- wenn ein Inhaltsstoff das Risiko birgt, unsicher zu sein, ist es erlaubt, dies durch Tierversuche zu bestätigen - denn nur als sicher befundene Inhaltsstoffe dürfen in den Produkten vorkommen.
Quelle und weitere Informationen:
https://chemicalwatch.com/47658/taiwan-approves-first-reading-of-cosmetics-animal-testing-ban#utm_campaign=47506&utm_medium=email&utm_source=alert