Dienstag, 18 Oktober 2011 09:00

Europäischer Gerichtshof: Patentantrag des Stammzellforschers Brüstle abgelehnt

Ein Patentantrag aus dem Jahr 1997 des bekannten Bonner Stammzellforschers Prof. Dr. Oliver Brüstle ist vom Luxemburger Gericht abgelehnt worden.


Im Focus des Gerichtsurteils stand ein Patentantrag aus dem Jahre 1997. Prof. Brüstle, Professor am Institut für Rekonstruktive Neurobiologie der Universität Bonn, hatte sich ein Verfahren patentieren lassen wollen, mit dem aus embryonalen Stammzellen sogenannte neuronale Vorläuferzellen zur Behandlung von Nervenleiden wie Parkinson gewonnen werden können. Für seine Forschungen hatte er mit Erlaubnis der Bundesregierung embryonale Stammzellen aus Israel eingeführt. Das Patent hatte die Gewinnung von Nervenzellen aus bereits existierenden menschlichen ES-Zelllinien zum Inhalt. Das patentierte Verfahren beinhaltete weder die Verwendung von embryonalem Gewebe noch die Gewinnung von ES-Zelllinien. Vielmehr handelte es sich um ein Verfahren, dessen Ausgangspunkt bereits existierende und international breit verfügbare ES-Zelllinien sind.Nach jahrelangem Rechtsstreit mit der Umweltorganisation Greenpeace war der Fall vor das höchste EU-Gericht gelangt.

Prof. Brüstle kritisierte vor einiger zeit in einem Interview, dass mit zweiterlei Mass gemessen werde: Ausländische Unternehmen dürfen in Deutschland völlig legal neurale Vorläuferzellen anbieten, die im Ausland aus humanen ES-Zelllinien gewonnen wurden genau wie es auch sein Verfahren vorsah, das nun eine Patenablehnung erfuhr.  Ausländische Unternehmen könnten nun auf der Grundlage deutscher Erfindungen Stammzellprodukte im Ausland herstellen und dann nach Deutschland exportieren, da diese Erfindungen in Deutschland keinen Patentschutz erhalten.

Nach Ansicht des Gerichts sei der Begriff des menschlichen Embryos weit auszulegen, begründeten die höchsten EU-Richter. Allerdings halten sie es für möglich, dass die Nutzung für eine Therapie oder Diagnose zum Nutzen des Embryos, zum Beispiel bei Missbildungen, Gegenstand eines Patents sein könnte.

Mittlerweile konzentrieren sich die Forschung schon längst auf sogenannte adulte Stammzellen (aSZ) sowie induzierte pluripotente Stammzellen (iPS)*, die ein hohes Potenzial u. a. zur Züchtung von Geweben und Organen sowie in der Therapie neuronaler Erkrankungen bergen.

Quelle: http://www.abendblatt.de/
Quelle: http://www.rp-online.de/

*Quelle: http://www.biotechnologie.de/BIO/Navigation/DE/Foerderung/foerderbeispiele,did=130222.html