Freitag, 19 Februar 2016 10:12

ECHA: Informationen über Alternativen zum Tierversuch in 2016 Empfehlung

Die europäische Chemikalienagentur hat in ihrem Februar Newsletter die Möglichkeiten der tierversuchsfreien Verfahrensnutzung hingewiesen und neue Updates angekündigt.

Der 31. Mai 2018 ist die Deadline für die Registrierung europäischer Chemikalien in einem Produktionsumfang von weniger als 100 Tonnen pro Jahr. Es ist der letzte Stufe der Registrierungsstufe für bereits bestehender Chemikalien in der EU. Artikel 13 der REACh-Verordnung schreibt vor, dass insbesondere Informationen über die Toxizität für den Menschen, sofern irgend möglich, durch andere Mittel als Versuche mit Wirbeltieren zu gewinnen sind, also durch die Verwendung von alternativen Methoden bzw. in-vitro-Methoden, von Modellen der qualitativen oder quantitativen Struktur-Wirkungs-Beziehung (QSAR) oder von Daten über strukturell verwandte Stoffe (Gruppierung oder Analogie).

Das unterstützt die ECHA, indem sie u.a. Beratung in Form von Webinaren und Anleitungen anbietet, wie Tierversuche im Bereich der Chemikalienbewertung vermieden werden können. Seit September 2015, so ist im Newsletter zu lesen, fragt die ECHA die Registranten im Rahmen des Registrierungsprozesses, welche tierversuchsfreien Methoden in Betracht gezogen worden sind.

Bis Mitte 2016 plant die Agentur, ein Update ihrer Anleitung herauszubringen, welche Informationen für die Chemikalienregulierung vorliegen müssen.
Für den Bereich  der Hautsensibilisierung wird geraten, die neuen zugelassenen tierversuchsfreien Verfahren innerhalb eines sogenannte Beweiskraftkonzepts anzuwenden. Für den Bereich die akute Toxizität wird ebenfalls das Beweiskraftkonzept empfohlen. Die Updates favorisieren den Einsatz von in-vitro-Methoden. Auch die Read-Across-Methode, bei der bereits existierende Substanzdaten genutzt werden, um die Eigenschaften der eigenen Substanz vorherzusagen, wird zur Reduktion des Tierverbrauchs ausdrücklich empfohlen. Hier für hat die ECHA ein Read-Across-Rahmenwerk (RAAF) veröffentlicht, das erklären soll, wie die ECHA die Informationen aus dem Read-Across bewertet. Dies beschränkt sich derzeit noch auf humane Endpunkte, das Rahmenwerk wird aber bis 2017 auf Umweltendpunkte ausgedehnt werden.

Im Januar wurde die ECHA-Chemikaliendatenbank überarbeitet. Damit können Informationen über Chemikalien und deren Eigenschaften auf drei verschiedenen Formen erhalten werden: in Form einer einfachen Infokarte, als einfache Kurzbeschreibung und in vollständiger Form mit Quellenangabe. Im ChemPortal können Registranten prüfen, ob es für die Testung ihrer Chemikalie bereits tierversuchsfreie Methoden, z.B. von anderen Zulassungsbehörden, gibt.

Nicht zuletzt weist ECHA auf ihre QSAR-Toolbox hin, eine Software für die Kategorisierung von Chemikalien. Hiermit können auch Lücken bei ökotoxikologischen Fragen geschlossen werden. In diesem Jahr will die ECHA Beispiele für den Umgang mit dieser Toolbox veröffentlichen.

Im April 2016 wird ECHA eine Workshop zum Thema neue Methoden abhalten.

Quelle:
http://newsletter.echa.europa.eu/home/-/newsletter/entry/1_16_alternatives-to-animal-testing-whats-new-in-2016

Zusätzlich:
ECHA Practical Guides: http://echa.europa.eu/practical-guides