Dienstag, 05 Januar 2016 09:51

Fördermaßnahme: Neue BMBF-Förderrichtlinie in Kraft getreten Empfehlung

Zu Weihnachten ist im Bundesanzeiger die neue Förderrichtlinie "Alternativmethoden zum Tierversuch" veröffentlicht worden. Sie ist um zwei wichtige Förderpunkte ergänzt worden.

Gemäß der Richtlinie werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Vorhaben zur Validierung von Methoden auf dem Gebiet der sogenannten "Alternativmethoden zum Tierversuch" im Sinne des 3R-Konzepts von Russel & Burch gefördert. Hiernach können Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert werden, die die Verwendung von Tieren durch neue Methoden ersetzen oder reduzieren können, oder solche, die die Belastung der Versuchstiere auf das unerlässliche Maß beschränken können.

Neu ist ein zweites Modul, das zum einen Konzepte für die Verbreitung von Alternativmethoden zum Tierversuch, wie Schulungen und Trainingskurse, zum anderen Strategien zur Implementierung von Alternativmethoden unterstützt.

Insgesamt werden im Bundeshaushalt pro Beteiligungsrunde (Jahr) 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der Erfahrung nach betragen die Antrags-
summen pro Projekt zwischen 200.000 und 250.000 Euro, wobei für Anträge zum Modul II geringere Fördersummen erwartet werden, Erfahrungen liegen aber derzeit noch nicht vor.

Es können sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte beantragt werden. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland. Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt
über den Projektträger Jülich.

Jedem Forschungsgruppenleiter, das etwas Maßgebliches zur Entwicklung von Alternativmethoden zum Tierversuch beizutragen hat, wird empfohlen,
sich zu bewerben, so Dr. Loesel vom Projektträger Jülich. Einen thematischen Förderschwerpunkt gibt es nicht.

Antragsschluss ist der 15. März eines jeweiligen Jahres.

Quellen:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung.php?B=1124
https://www.bundesanzeiger.de/