Montag, 11 Juli 2011 12:10

Forschungszentrum Jülich zur neuen Förderrichtlinie für Alternativen zum Tierversuch

... "Wir versuchen grundsätzlich alle Projekte zu fördern, die  uns positiv empfohlen werden"...

InVitroJobs sprach mit Dr. Manfred Hansper vom Forschungszentrum Jülich zur Bekanntmachung des BMBF zur neuen Förderrichtlinie für Alternativen zum Tierversuch vom 17.06.2011



Was unterscheidet die alte Richtlinie aus dem Jahre 2001 von der neuen Richtlinie?


Das wesentlich Neue ist, dass die Punkte, die bei der Evaluation durch das Fraunhofer ISI empfohlen worden sind, zeitnah umgesetzt werden sollen. Die Projekte sollen rascher in die Praxis umgesetzt werden können, in der Praxis soll leichter Nutzen aus den Ergebnissen erzielt werden können als bisher.
Während Projekte, die einen regulatorischen Aspekt haben, einen ziemlich zeitintensiven Vorlauf haben, bis sie in die internationalen Prüfvorschriften Einzug gehalten haben, können sie im Screening sofort eingesetzt werden. Andere Projekte, die der Grundlagenforschung dienen, sind ebenfalls sofort
einsetzbar, hier liegt das Problem eher dahin, die Ergebnisse an die Stellen zu bekommen, die damit befasst sind und auf die Ergebnisse zurückgreifen können, z. B.andere Grundlagenforscher und Genehmigungsbehörden.

Es wird angestrebt, Projekte zu fördern, deren Ergebnisse nach zwei bis drei Jahren, spätestens nach einer zweiten Projektphase, also fünf bis sechs Jahren, einer konkreten Nutzung zugeführt werden können.  Diese Neuerungen zielen auf eine möglichst rasche und umfassende Umsetzung von erzielten
Projektresultaten und damit auf die Realisierung von erarbeiteten 3R-Potentialen. Je nach Positionierung eines Testsystems bedarf es erfahrungsgemäß unterschiedlicher Zeiträume bis zur umfassenden Nutzbarkeit (z. B.regulativer Bereich, Screening, Grundlagenforschung).

Kann man die Fördersumme für Ersatzverfahren quantifizieren?

BMBF hat zuletzt deutlich mehr als 4 Millionen € Fördermittel zur 3R-Verfahren vergeben. Ausnahmslos alle positiv begutachteten Projektvorschläge zur Fördermaßnahme „Ersatzmethoden zum Tierversuch“ konnten seitens des BMBF bewilligt werden. Diese grundsätzliche Intention besteht nach wie vor.
Anträge können jedes Jahr bis zum 15. März gestellt werden, alle eingehenden Projektvorschläge wurden bislang und werden in Zukunft begutachtet.

Wer wird denn gefördert? Antragsberechtigt sind scheinbar ausschließlich Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen...

Gefördert werden laut Bekanntmachung auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Prinzip können auch Vereine gefördert werden, wenn sie Forschung und Entwicklung betreiben, so gab es in der Vergangenheit auch ein Projekt des Deutschen Tierschutzbundes. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten
Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt durch den:

Projektträger Jülich (PtJ-BIO)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Telefon: 0 24 61/61 8786
Telefax:0 24 61/61 9070
Internet: http://www.ptj.de