Dienstag, 01 Februar 2011 10:00

Muschelmaus ab heute ersetzt

Die neue EU-Verordnung beendet den sogenannten Maus-Bioassay zur Überprüfung der Giftbelastung in Speisemuscheln und schreibt statt dessen ein tiereinsatzfreies, chemisches Verfahren zum Test der Toxinbelastung von Speisemuscheln vor.


Im Maus-Bioassay wurden zur Überprüfung auf Algentoxine jährlich bis zu 500.000 Mäuse oder Ratten getötet. Das EFSA-Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette kam zu dem Schluss, dass diese Bioassays Unzulänglichkeiten aufweisen und aufgrund der hohen Abweichungen in den Testergebnissen, des unzulänglichen Nachweisvermögens und der eingeschränkten Spezifität keine geeigneten Testmethoden sind.
Die giftigen Toxine können Muscheln durch ihre Nahrung - Algen - im Organismus ansammeln. Ein Verzehr der Muscheln durch den Menschen kann zu Lähmungen und Durchfall führen. Ein tierversuchsfreies Verfahren zur Überprüfung der Toxinbelastung von Speisemuscheln war schon seit den 1980er-Jahren bekannt. Das Toxinprofil wird heutzutage mittels LC-MS/MS, einer Verbindung des Verfahrens der Flüssigchromatographie (LC bzw. HPLC) mit der Massenspektrometrie (MS) ermittelt. Das EU-Referenzlabor hat diese Methode validiert, das Validierungsprotokoll kann unter (http://www.aesan.msps.es/CRLMB/docs/docs/ayuda_cientifica/CRLMB-BiologicalMethods-ValidationProtocol.pdf) nachgelesen werden. Es könnten auch andere anerkannte Testmethoden zum Nachweis lipophiler Toxine angewandt werden, solange sie die vom EU-RL festgelegten Bewertungskriterien erfüllen. Bei Anfechtung der Ergebnisse gilt jedoch die LC-MS/MS-Methode des EU-RL als Referenzmethode.
Das Anerkennungsverfahren hat jahrelang gedauert. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die neue Ersatzmethode jedoch erst mit einer Übergangsfrist von drei Jahren einsetzen.

Weitere Informationen:
http://eur-lex.europa.eu/