Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat den Tierschutzforschungspreis für innovative, zukunftsweisende wissenschaftliche Arbeiten ausgeschrieben, die einen Beitrag zur Entwicklung von Methoden und Verfahren leisten, durch die Tierversuche ersetzt oder eingeschränkt werden können (Replacement und Reduction).

 

Tierversuche dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn entsprechende Methoden zum Ersatz oder zur Einschränkung von Tierversuchen nicht vorhanden sind. Die Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere erfordert zudem einen Beitrag der Mitgliedstaaten zur Entwicklung und Validierung derartiger Ansätze. Um in möglichst allen Bereichen, in denen Tierversuche durchgeführt werden, Alternativmethoden zu entwickeln und die zugehörige Forschung voranzutreiben, schreibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auch in diesem Jahr wieder einen Forschungspreis aus. Der Preis ist mit bis zu 15.000 Euro dotiert. Insbesondere Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sind aufgefordert, sich zu bewerben.

Entsprechend dem 3R-Prinzip können nachrangig auch Methoden für die Verbesserung der Haltebedingungen von Versuchstieren oder für die Verminderung von Schmerzen, Leiden oder Schäden im Versuch (Refinement) ausgezeichnet werden.

In den Arbeiten soll auch auf den biologischen Aussagewert der Ergebnisse für den Menschen eingegangen werden.

Die Bewerber werden gebeten, nur zur Publikation akzeptierte Arbeiten oder veröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten oder wissenschaftliche Publikationen, deren Veröffentlichung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, bis zum 31. Mai 2015 an das

Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft
- Referat 321 -
Rochusstraße 1
53123 Bonn

in achtfacher Ausfertigung (einschließlich der Anlagen) einzureichen. Später eingehende Bewer-bungen werden nicht berücksichtigt. Poster und Zusammenfassungen werden nicht akzeptiert. Die Arbeit muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. Bei umfangreicheren Unterlagen wird um eine Zusammenfassung des Inhaltes gebeten. Eine Begründung der Relevanz für den Tierschutz ist beizufügen. Dabei soll u. a. angegeben werden, welcher Tierversuch konkret ersetzt bzw. reduziert werden soll. Auch um Skizzierung des möglichen Umfangs der dadurch einzusparenden Zahl der Versuchstiere wird gebeten. Der Bewerbung um den Preis ist außerdem eine Stellungnahme des wissenschaftlichen Betreuers beizulegen, wenn die eingereichte wissenschaftliche Arbeit von mehreren Autoren verfasst wurde. In der Stellungnahme sollen die individuellen Beiträge hinsichtlich der/des eingereichten Artikel(s) dargestellt werden. Eine Rücksendung der eingereichten Unterlagen erfolgt nicht.

Die Vergabe des Preises erfolgt auf Vorschlag eines unabhängigen Preiskuratoriums. Eine Auf-teilung des Preises auf mehrere Preisträger bleibt vorbehalten. Ein Anspruch auf Preisverleihung besteht nicht. Bereits mit einem Tierschutzpreis ausgezeichnete oder zu diesem Zweck eingereichte Unterlagen sind kenntlich zu machen.