Freitag, 03 Mai 2013 05:08

ECEAE begrüßt historische Entscheidung zu Tierversuchsersatzverfahren

Die European Coalition to End Animal Experiments begrüßt die Entscheidung der Beschwerdekammer (Board of Appeal (BoA)) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) vom 29.4.2013, wonach der Beschwerde des Chemikalienunternehmens Honeywell gegen die Entscheidung der ECHA, einen Tierversuch am Kaninchen zum Test von Kühlmitteln vornehmen zu müssen, stattgegeben worden ist.


Die ECHA verlangte vom Chemieriesen Honeywell, im Rahmen der Herstellung einer Fahrzeugklimaanlage zur Prüfung auf Giftigkeit des Kühlmittels einen Langzeittoxizitätstest (90-Tage-Studie) am Kaninchen vorzunehmen. Gemeinsam mit dem Firmenriesen DuPont, der ebenfalls solcher Art Kühlmittel herstellt, konnte die ECEAE hier mit einer Beschwerde intervenieren.

Die Beschwerdekammer der ECHA hat nun entschieden, dass die ECHA die REACh-Prinzipien verletzt hat, wonach in Giftigkeitstests Tiere nur als letzte Möglichkeit einzusetzen seien. Die ECHA hatte argumentiert, dass dieses Prinzip lediglich auf das sogenannte "Daten-Sharing" anzuwenden und in diesem Zusammenhang irrelevant sei. Die Beschwerdekammer bewertete außerdem, dass die ECHA-Entscheidung unverhältnismäßig gewesen sei, da sie es versäumt hätte, das Ziel des Experiments ausreichend zu bestimmen, u.a. zu begründen, weshalb Kaninchen die geeignete Testspezies darstellen sollten und zu bedenken, ob die geforderten Versuche an dieser Stelle tatsächlich sinnvoll sind und in Europa überhaupt zugelassen sind und durchgeführt werden können. Die ECEAE argumentierte, die ECHA hätte einen stufenweisen Ansatz führen müssen, bei dem zunächst nach einem tierversuchsfreien Ansatz gesucht wird, um Sicherheitsbedenken entgegenzutreten.

Weitere Informationen:
http://eceae.org/en/category/latest-news/322/eceae-welcomes-ruling-in-landmark-rabbits-testing-case
http://www.echa.europa.eu/documents/10162/13575/a_005_2011_boa_decision_en.pdf