Donnerstag, 04 April 2013 10:08

Online-Befragung zu REACH

Die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt bis zum 3. Mai 2013 eine Online-Befragung durch. Teilnehmen können alle, die mit REACH-Prozessen befasst sind.


Ziel ist die Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten im REACH-Prozess. Hintergrund ist die laufende Überprüfung des europäischen Chemikalienrechts REACH. Die Ergebnisse sollen die Bundesregierung in der europäischen Debatte um den Revisionsprozess unterstützen.

Der EU-Kommissionsbericht zur Überprüfung der REACH-Verordnung vom Februar 2013 kommt zu dem Ergebnis, dass "REACH funktioniert und Änderungen der Verordnung nicht erforderlich seien", zugleich stelle die Kommission jedoch fest, dass "die Industrie ihre Pflichten noch nicht in dem Maße erfüllt, wie es die Verordnung vorsieht", heisst es in der Pressemitteilung der BAuA zur Online-Befragung. Insbesondere bemängele der Bericht die Qualität der Registrierungsdossiers, aber auch die der Sicherheitsdatenblätter.

Im Bericht der Kommisssion vom 5.2.2013, COM(2013) 49 final ist unter Punkt 3.3. Tierversuche, zu lesen, dass die Registrierungspflichtigen in großem Umfang von den verfügbaren Bestimmungen Gebrauch gemacht haben, um auf Versuche zu verzichten, andererseits jedoch die Qualität der Begründungen für den Verzicht auf Tierversuche Anlass zur Sorge gibt. Der Bericht stützt sich auf den gemäß Artikel 117 Absatz 3 vorgelegten ECHA-Bericht über alternative Testmethoden.

Insgesamt wurden von der Kommission in dem Zeitraum 2007-2011 330 Mio. EUR für die Förderung der Entwicklung und Bewertung alternativer Methoden zur Verfügung gestellt. Dert Bericht empfiehlt, die Finanzierungsbemühungen fortzusetzen, da bei Alternativen für einige komplexe toxikologische Endpunkte weiterhin Lücken bestehen.

Quellen:
ECHA 2011: The Use of Alternatives to Testing on Animals for the REACH Regulation
Europäische Kommission (2013): Gesamtbericht zu REACH. Brüssel 5.2.13. COM (2013) 49 final.
Pressemitteilung Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin