Allerdings lässt das Gesetz Ausnahmen zu, so wenn es sich um medizinische Produkte handelt, die jedoch nicht als Arzneimittel deklariert sind. Damit, so der Beitrag in Ynetnews, folge das Gesetz der Kosmetik-Richtlinie der Europäischen Union, die in 2004 ein ähnliches Verkaufsverbot in Kraft gesetzt habe.
Entgegen dieser Angaben wird die EU im kommenden März über die letzte Stufe der Kosmetik-Direktive, ein vollständiges Verkaufsverbot ohne Ausnahmen, entscheiden. InVitroJobs berichtete bereits mehrfach darüber.
Quelle: http://www.ynetnews.com/