Ab 2019 darf zur Feststellung von toxischen Substanzen im Serum im Rahmen der Chargenprüfung (Qualitätskontrolle) nun kein Tierversuch mehr durchgeführt werden. Für den Test waren bislang Mäuse und Meerschweinchen vorgesehen. Allerdings wurde dieser Test im Rahmen der Routineprüfung für die Chargenfreigabe seit zwanzig Jahren nicht mehr verlangt, sondern nur im Rahmen der
Arzneimittelentwicklung.
Quelle:
https://www.pei.de/DE/infos/presse/pressemitteilungen/2018/06-weniger-tierversuche-arzneimittelpruefung-erneuer-erfolg-fuer-bundesinstitute.html