Donnerstag, 22 September 2016 09:55

Europäischer Gerichtshof: Keine Abweichung vom Verkaufsverbot von an Tieren getesteter Kosmetik Empfehlung

Drei britische Firmen wollten Kosmetika, die sie für den asiatischen Markt (China und Japan) an Tieren getestet hatten, auch in Europa verkaufen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte jedoch das in Europa seit dem 11. März 2013 geltende Vermarktungsverbot von an Tieren getesteter Kosmetik in Europa.

Sie bestätigten damit, dass das Vermarktungsverbot auch dann gilt, wenn die Tierversuche außerhalb Europas durchgeführt wurden.

Der Fall war durch die European Federation for Cosmetics Ingredients (EFCI) vor das Gericht gebracht worden, eine Organisation, die eine Mehrzahl der Kosmetikhersteller in Europa vertritt. Die Gegenposition vertraten Cruelty Free International (CFI) gemeinsam mit der European Coalition to End Animal Experiments (ECEAE), ein Zusammenschluss europäischer Tierrechts- und Tierschutzorganisationen.

Neben der Argumentation der EFCI hat das Gericht auch die Begründungen der britischen Regierung und der europäischen Kommission zurückgewiesen, die das Tierversuchsverbot für Kosmetik aufweichen wollten, so CFI in einer aktuellen Pressemitteilung.

Weitere Informationen:
https://www.crueltyfreeinternational.org/weve-saved-eu-cosmetics-ban
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=183602&pageIndex=0&doclang=en&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=641808
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/kein-sicherheitsnachweis-fuer-eu-kosmetika-bei-tierversuchen-in-drittstaaten-568862