Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat gerade den 2. Bericht über den Einsatz von Tierversuchsersatzverfahren bei der Testung von Chemikalien in der EU herausgebracht.

Darin heisst es, Die REACH-Prinzipien des sogenannten Data-Sharings und der gemeinsamen Einreichung von Testunterlagen (durch mehrere Firmen) verläuft weiterhin ganz gut.

Die Antragsteller machten umfassend Gebrauch nach REACh Anhang VII und XI, um unnötige Tierversuche zu vermeiden. Im Allgemeinen werde die Möglichkeit genutzt, die Substanzen in Kategorien zusammenzufassen sowie eine Vorhersage der Substanzeigenschaften mittels "Read-Across" zu treffen, um die Informationsanforderungen zu erfüllen. Dies decke sich mit den Befunden von 2011, heisst es zusammenfassend weiter. 70 Prozent aller analysierten Dossiers hätten wenigstens in einem Endpunkt von der Kategorisierung und dem Read-Across Gebrauch gemacht.

Antragsteller hätten begonnen, neue oder revidierte in vitro-Methoden im Bereich der Haut- und Augenreizungs-Endpunkte einzusetzen. Die Anzahl der Zulassungen von in vitro-Studien in diesen Bereichen hätten sich verdreifacht. Ungefähr 20 Prozent aller analysiserten Dossiers enthielten in vitro-Studien für diese Endpunkte. Antragsteller hätten diese alternativen Testmethoden schon genutzt, als dieser Ansatz sich noch in der frühen Entwicklung befand.

Dritte Parteien übersendeten oft Kommentare wissenschaftlicher Natur zu den Testproposals, die die ECHA auf ihrer Website publiziert. In einer gewissen Anzahl an Fällen schienen die Antragsteller diese Informationen zu berücksichtigt zu haben, indem sie eine Überarbeitetung des Antrags einreíchten, um die Informationslücke zu schließen oder noch experimentelle Daten über die Substanz selbst hinzufügten.

Mit dem Bericht erfüllt die ECHA ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 117(3) der Chemikalienrichtlinie.

Der Report kann unter: http://echa.europa.eu/documents/10162/13639/alternatives_test_animals_2014_en.pdf
heruntergeladen werden.